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Bekanntgabe der Badegewässerliste gemäß § 11 der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein vom 09. April 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 234)

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung


der Badegewässerliste gemäß § 11 der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein vom 09. April 2008(GVOBl. Schl.-H. S. 234)


Der Fachdienst Gesundheit des Kreises Ostholstein gibt bekannt, dass gemäß § 3 Abs. 1 der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein eine Liste der Badegewässer erstellt wird.

Nach § 11 der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein können Bürgerinnen und Bürger Anregungen bei der Erstellung der Badegewässerliste einbringen.


Die Badegewässerliste kann vom 01.04.2009 bis zum 17.04.2009 im Fachdienst Gesundheit des Kreises Ostholstein, Holstenstr. 52, 23701 Eutin, Tel.:04521/788 - 193, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.


Eutin, den 24.03.2009


Kreis Ostholstein
Der Landrat
Fachdienst Gesundheit

Im Auftrage
gez. Dr. Maria Kusserow
- Ltd. Kreismedizinaldirektorin -



Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.5007 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 25.03.2009. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).