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Bericht der Heimaufsicht des Kreises Ostholstein über die Tätigkeit der AG-19 für 2009

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

                                       Amtliche Bekanntmachung                                  
                                    

 

Bericht der 

Heimaufsicht des Kreises Ostholstein 

über die Tätigkeit der AG-19 für 2009 

nach § 19 Abs. 5 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz 
  

Ausgangslage:

Die Arbeitsgemeinschaft nach § 20 Heimgesetz hat am 19.03.2002 ihre Arbeit aufgenommen und seitdem im halbjährlichen Rhythmus getagt. Teilnehmer sind Pflegekassen, MDK, Sozialhilfeträger und Heimaufsicht. Die Trägerverbände werden einmal jährlich zu einer Sitzung eingeladen.

Seitdem das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) am 01.08.2009 das Heimgesetz in Schleswig- Holstein in großen Teilen abgelöst hat, wird die Zusammenarbeit in dieser Arbeitsgemeinschaft durch § 19 SbStG geregelt, daher stammt die aktuelle Bezeichnung „AG-19“.

Art und Inhalt der Zusammenarbeit:

2009 fanden die Sitzungen am 16.06. und 17.11. d.J. statt. Dabei wurde im allgemeinen Teil - mit Beteiligung der Trägerverbände - insbesondere die geänderte Rechtslage durch Einführung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetz und des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes ausführlich erörtert. Die Auswirkungen der neuen Gesetze auf die praktische Arbeit der Heimaufsicht und die Abstimmung mit dem MDK wurden thematisiert.

Die Erfahrungen aus den Regelprüfungen der letzten Monate und die Entwicklung der stationären Einrichtungen wurden einzelfallorientiert ohne Beteiligung der Trägerverbände besprochen. Dabei wurde jeweils das gemeinsame Vorgehen in Bezug auf die bemängelten Sachverhalte zwischen Pflegekassen, MDK, Sozialhilfeträger und Heimaufsicht vereinbart, um zügig zu sachgerechten Lösungen zu gelangen.

Projekte zum Neu-, Umbau oder zur Erweiterung von stationären Einrichtungen im Kreisgebiet wurden im Rahmen der Sitzungen vorgestellt; dabei wurden die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen in jedem Einzelfall betrachtet.

Die Zusammenarbeit mit den Pflegekassen, dem MDK und dem Sozialhilfeträger ist -wie bereits in den Vorjahren - auch 2009 geprägt gewesen von konstruktivem Miteinander und zielorientiertem, zügigen Vorgehen in den behandelten Einzelfällen. Dabei wird der Kontakt auch zwischen den halbjährlichen Sitzungen aufrecht erhalten.

Für 2010 ist geplant, entsprechend weiter zu verfahren. Es ist zu hoffen, dass sich die Zusammenarbeit auch 2010 positiv gestaltet.

Kreis Ostholstein
Der Landrat
Fachdienst Gesundheit
- Heimaufsicht -

 


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.5765 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 25.03.2010. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).