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Bekanntmachung

Autor/in: infocenter
Quelle: FD Personal und Organisation

nach § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
für einen Antrag auf Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser
nach §§ 8-13 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)
 
 
Die Fa. Klaus Wieczorek Hoch- und Tiefbau GmbH hat am 27.02.2011 die Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser beantragt.
 
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um die Grundwasserentnahme in einer Menge von max. 10.300 m³/a zur kurzfristigen Grundwasserabsenkung (4 Wochen) im Zuge des Neubaus eines Alten- und Pflegeheimes auf dem Grundstück Eutiner Str. 14 in 23611 Bad Schwartau.
 
Diese Grundwasserentnahme bedarf gemäß § 8 WHG einer Erlaubnis.
 
Nach § 3 c UVPG besteht eine grundsätzliche UVP-Pflicht, sofern erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
 
Die Verpflichtung zur Durchführung einer Vorprüfung des Einzelfalls besteht gemäß Nr. 13.3.3 der Anlage 1 UVPG für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder das Einleiten von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen von 5.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³ Wasser.
 
Für das geplante Vorhaben (hier: Entnehmen von Grundwasser in einer Menge von max. 10.300 m³/a) war daher gem. § 3 c UVPG i. V. m. Nr. 13.3.3 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung wurde anhand der in der Anlage 2 zum UVPG genannten Kriterien durchgeführt.
 
Die überschlägige Prüfung nach §  3 c UVPG hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht.
 
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen können beim Kreis Ostholstein, Fachdienst Boden- und Gewässerschutz, Lübecker Straße 41, 23701 Eutin, eingesehen werden.
 
Diese Feststellung ist nach § 3 a UVPG nicht selbständig anfechtbar.
 
Eutin, 01.04.2011
Az.: 6.20.3510.004.2637.0140
 
Kreis Ostholstein
Der Landrat
als untere Wasserbehörde
Fachdienst Boden- und Gewässerschutz 
  
 

Hinweis

Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.6781 archiviert.Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 06.04.2011. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).