Gleichstellungsbeauftragte fordert Frauenquote in Gremien
Die Gleichstellungsbeauftragte bezieht sich auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Schleswig, der zufolge bei der Besetzung von entsprechenden Gremien die Frauenquote gemäß Gleichstellunggesetz (§15) einzuhalten ist. Das Gleichstellungsrecht müsse auch von den ehrenamtlichen Gemeinderäten angewendet werden, nicht nur im öffentlichen Dienst, so das Gericht. Das Gesetz regele auf Basis der Landesverfassung (Art.9) auch dort die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern.
„Es ist bekannt, dass in der Praxis das Ziel noch nicht erreicht wird“, so Meints. Sie erwartet, dass das Thema stärker in den Blick gerät und im Kreis und in den Kommunen die paritätische Gremienbesetzung umgesetzt wird.
Weitere Infos unter:
https://www.shz.de/regionales/newsticker-nord/oberverwaltungsgericht-bestaetigt-kommunale-frauenquote-id18514026.html