Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006
Bekanntmachung:
Haushaltssatzung
des Kreises Ostholstein für das Haushaltsjahr 2006
Aufgrund des § 57 Kreisordnung in Verbindung mit den §§ 77 ff. der Gemeindeordnung und § 5 des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Schleswig-Holstein wird nach Beschluss durch den Kreistag vom 13. Juni 2006 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde für das Jahr 2006 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 135.495.400 EUR
in der Ausgabe auf 158.463.700 EUR
(nachrichtlich Fehlbetrag: 22.968.300 EUR)
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 14.385.800 EUR
in der Ausgabe auf 14.385.800 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen auf 4.900.000 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 1.330.000EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 45.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 484,21 Stellen.
§ 3
Die Umlagesätze für die allgemeine Kreisumlage werden einheitlich auf 31,93 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
Die Umlagesätze für die zusätzliche Kreisumlage werden einheitlich festgesetzt auf 29,5 v.H. Der für die Erhebung der zusätzlichen Kreisumlage maßgebliche Vomhundertsatz nach § 28 Abs. 5 FAG wird auf 130 festgesetzt.
§ 4
Der Erstattungssatz für die von den kreisangehörigen Gemeinden zu erstattenden Leistungen für Unterkunft und Heizung ( § 5 AG-SH zum SGB II in Verbindung mit der Heranziehungssatzung des Kreises) wird auf 23 % festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Landrätin ihre oder der Landrat seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 EUR. Die Genehmigung des Kreistages gilt in diesen Fällen als erteilt.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 19. Juli 2006 erteilt.
Eutin, den 10. August 2006
Reinhard Sager
Landrat
H a u s h a l t s p l a n
der Stiftung zur Förderung der Kultur
und der Erwachsenenbildung in Ostholstein
für das
H a u s h a l t s j a h r 2006
Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit § 98 Abs. 2 der Gemeindeordnung und § 8 Abs. 1 der Satzung der Stiftung zur Förderung der Kultur und der Erwachsenenbildung in Ostholstein hat das Kuratorium der Stiftung in seiner Sitzung am 21. Februar 2006 den folgenden Haushaltsplan beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird
im Verwaltungshaushalt
mit Einnahmen von 3.106.000
mit Ausgaben von 3.106.000
im Vermögenshaushalt
mit Einnahmen von 51.000
mit Ausgaben von 51.000
festgesetzt.
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Präses seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 15.000 . Die Genehmigung des Kuratoriums gilt in diesen Fällen als erteilt. Dem Kuratorium ist mindestens einmal jährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.
Der Haushaltsplan ist gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung der Stiftung zur Förderung der Kultur und der Erwachsenenbildung in Ostholstein vom Kreistag in seiner Sitzung am 13. Juni 2006 genehmigt worden.
Eutin, den 10. August 2006
Reinhard Sager
Präses
Die vorstehende Haushaltssatzung des Kreises Ostholstein und der Haushaltsplan der Stiftung zur Förderung der Kultur und der Erwachsenenbildung in Ostholstein für das Haushaltsjahr 2006 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung mit Anlagen liegt zur Einsichtnahme im Kreishaus in Eutin, Lübecker Str. 41, Zimmer 146, während der Dienststunden aus.
Eutin, den 11.08.2006
Kreis Ostholstein
Der Landrat
Fachdienst Finanzen
Hinweis:
Eine entsprechende Verankerung dieser Bekanntmachung finden Sie gegebenenfalls im Kreisrecht Ostholstein.