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I. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Ostholstein für das HJ 2009

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung

I. Nachtragshaushaltssatzung
des Kreises Ostholstein
für das Haushaltsjahr 2009

Aufgrund des § 57 Kreisordnung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung und § 5 des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Schleswig-Holstein wird nach Beschluss durch den Kreistag vom 12. Mai 2009 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde für das Jahr 2009 folgende I. Nachtragshaushaltssatzung erlassen: 

 

§ 1

         
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden      
  erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
um um gegenüber nunmehr festgesetzt
    bisher auf
  Euro Euro Euro Euro
1. im Ergebnisplan der        
Gesamtbetrag der Erträge 0 € 0 € 194.234.400 € 194.234.400 €
         
Gesamtbetrag der Aufwendungen 0 € 0 € 197.262.000 € 197.262.000 €
         
Jahresüberschuss 0 € 0 €    
Jahresfehlbetrag 0 € 0 € 3.027.600 € 3.027.600 €
         
         
2. im Finanzplan der        
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus        
laufender Verwaltungstätigkeit 0 € 0 € 189.154.800 € 189.154.800 €
         
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus        
laufender Verwaltungstätigkeit 0 € 0 € 188.774.600 € 188.774.600 €
         
         
         
Gesamtbetrag der Einzahlungen        
aus der Investitionstätigkeit        
und der Finanzierungstätigkeit 1.895.200 € 0 € 4.987.600 € 6.882.800 €
         
Gesamtbetrag der Auszahlungen        
aus der Investitionstätigkeit        
und der Finanzierungstätigkeit 1.895.200 € 0 € 6.288.500 € 8.183.700 €
         
         
         
§ 2
         
Es werden neu festgesetzt:        
         
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher auf
      3.124.600 € 3.432.100 €
         
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher auf
      0 € 1.895.200 €
         
§ 3
         
Die übrigen Festsetzungen der Ursprungshaushaltssatzung bleiben unverändert.
         
         
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 29. Mai 2009 erteilt.
         
         
Eutin, den 9.  Juni  2009        
               L.S.   gez. Reinhard Sager  
      Landrat  

 

 

 

 

 


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.5157 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 15.06.2009. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).