Jahresrechnung des Kreises Ostholstein für das Haushaltsjahr 2005
Bekanntmachung:
Jahresrechnung des Kreises Ostholstein
für das Haushaltsjahr 2005
Der Kreistag des Kreises Ostholstein hat in seiner Sitzung am 05.12.2006 gemäß § 57 KrO in Verbindung mit § 94 Abs. 3 GO die Jahresrechnung beschlossen.
Der Bericht des Fachdienstes Rechnungs- und Gemeindeprüfung über die Prüfung der Jahresrechung sowie die Jahresrechnung liegen zur Einsichtnahme im Kreishaus in Eutin, Lübecker Straße 41, Zimmer 147, während der Dienstzeit aus.
Eutin, den 19.12.2006 Kreis Ostholstein
- Der Landrat -
Fachdienst Finanzen
L.S. Im Auftrage
Kai Jürgens
Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.3178 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.