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Ladenöffnungszeiten zu Ostern und am 1. Mai

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Der Kreis Ostholstein weist aus Anlass des bevorstehenden Osterwochenendes nochmals auf die geltende Bäderregelung und damit auf die Einschränkungen der Öffnungszeiten von Verkaufsstellen hin. Danach dürfen die Verkaufsstellen am Ostersonntag nur in der Zeit von 14 bis 18.30 Uhr, am Karfreitag hingegen gar nicht geöffnet werden. Außerdem ist am 1.Mai der Verkauf nur durch den Ladeninhaber selbst unter Freistellung aller Arbeitsnehmer zulässig. Der Kreis empfiehlt die Regelungen zu beachten, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Mit der Bäderverordnung vom 18. November 2008 hatte das Wirtschaftsministerium eine für die Jahre 2008 bis 2013 befristete Ausnahmeregelung zur Öffnung von Verkaufsstellen  erlassen. Danach dürfen an Sonn- und Feiertagen vom 15. Dezember bis 31. Oktober nur in der Zeit von 11 bis 19 Uhr Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs in bestimmten Bäder, Kur- und Erholungsorten verkauft werden. Diese Regelung gilt auch für das gewerbliche Feilhalten von Waren zum Verkauf an jedermann außerhalb von Verkaufsstellen.

Hier die Regelungen der Bäderverordnung und des Ladenöffnungszeitengesetzes.