Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen
Volltext
Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, müssen von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannt werden.
Ansprechpunkt
An die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMAS).
Erforderliche Unterlagen
Informationen zu erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten der ZLS.
Kosten
Die Zulassung ist gebührenpflichtig. Auskunft hierüber erteilt die ZLS.
Frist
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die ZLS überwacht auch die Einhaltung der Anforderungen an eine zugelassene Stelle.