Vaterschaftsanerkennung
An wen muss ich mich wenden?
- Jugendämter
- Notare
- Standesämter
Zuständige Stelle
- Jugendämter
- Notare
- Standesämter
Fachlich freigegeben durch
Senator für Inneres, Referat 23 – Personenstandrecht, des Landes Bremen
Fachlich freigegeben am
09.10.2020