Zuständigkeits·finder:
Leistungen von A bis Z
Wo erledige ich was?
Wer ist zuständig für mich?
Der Zuständigkeits·finder hilft Ihnen, Informationen zu finden.
Die Ämter erledigen dann für Sie Ihre Anfragen.
Zum Beispiel
- Ich will heiraten.
- Ich will in eine neue Wohnung umziehen.
Dann sagt mir der Zuständigkeits·finder:
- Welches Amt ist dafür zuständig?
- Welcher Mit·arbeiter ist dafür auf dem Amt zuständig?
- Wie und wann erreiche ich den zuständigen Mit·arbeiter?
- Welche Unter·lagen brauche ich?
- Was muss ich bezahlen?
Sie müssen 2 Informationen eingeben.
- Schreiben Sie in das Such·feld, was Sie suchen.
Zum Beispiel: Personal·ausweis.
- Wählen Sie nun Ihren Wohn·ort aus.
Sie können auch auf einen Buchstaben klicken.
Dann werden Ihnen alle Leistungen angezeigt, die mit diesem Buchstaben anfangen.
Klicken Sie auf SUCHEN.
Vereine
Leistungsbeschreibung
Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben. Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.
An wen muss ich mich wenden?
An das zuständige Amtsgericht.
Welche Gebühren fallen an?
Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
§§ 21 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Was sollte ich noch wissen?
Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Weitere Informationen