Änderung der Benutzungsentgelte des Rettungsdienstes der Hansestadt Lübeck
Bekanntmachung:
Amtliche Bekanntmachung
Unter Hinweis auf § 4 der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Benutzung des Rettungsdienstes (Rettungsdienstsatzung) vom 04.12.2003 (Lübecker Stadtzeitung vom 16.12.2003) werden die allgemein verbindlichen Benutzungsentgelte entsprechend § 4 Abs. 3 der Vereinbarung zwischen der Hansestadt Lübeck und den Kostenträgern vom 28.07.2006 veröffentlicht:Benutzungsentgelte
( 3 ) Um Überdeckungen/Unterdeckungen in Höhe von 988.009,58 EUR auszugleichen, werden die Benutzungsentgelte für den Zeitraum vom 28.07.2006 bis 31.12.2006* wie folgt vereinbart:
Rettungsmittel |
Pauschalentgelt |
Entgelt je |
Krankentransport (KTW) |
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Einsatz im Versorgungsbereich |
54,19 |
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Einsatz im Nahbereich |
132,47 |
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Fernfahrten je Beförderungs-km |
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3,37 |
Rettungstransport (RTW) |
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je Einsatz |
430,17 |
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Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) |
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je Einsatz |
108,71 |
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*) Die Gültigkeitsdauer der Vereinbarung verlängert sich gem. § 7 Abs. 2 der Vereinbarung um jeweils 3 Monate, wenn nicht eine der Vereinbarungsparteien spätestens 3 Monate vor Vereinbarungsende ordentlich kündigt. Die Kündigung muss den anderen Vertragspartnern am 1. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugegangen sein.
Lübeck, den 28.07.2006
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
3.370 - Feuerwehr
Hinweis:
Eine entsprechende Verankerung dieser Bekanntmachung finden Sie gegebenenfalls im Kreisrecht Ostholstein.