Inhalt

Bekanntmachung

Autor/in: FD 5.10 Materielle und rechtliche Jugendhilfe
Quelle: FD 5.10 Materielle und rechtliche Jugendhilfe

  
 
Änderung der Richtlinien über die Förderung von Kindertageseinrichtungen
 
 
Der Kreistag des Kreises Ostholstein hat mit Beschluss vom 19.06.2012 in den  Richtlinien über die Förderung von Kindertageseinrichtungen durch den Kreis Ostholstein vom 21.07.2009 mit Wirkung ab 01.08.2012 folgende Regelungen gestrichen:
 
1.    In Abschnitt I Satz 1 die Worte „und zur Übernahme ermäßigter Teilnahmebeiträge oder Gebühren im Rahmen einer Sozialstaffel gemäß § 25
       Abs. 3 des Kindertagesstättengesetzes“.
 
2.    Der vollständige Abschnitt V.
 
3.    In der Überschrift des Abschnitts VI die Worte „und V“ sowie in Abs. 2. die Worte „sowie die Zuwendung für die Sozialstaffel“.
 
 
 
Eutin, den19.06.2012
 
KREIS OSTHOLSTEIN
Der Landrat
 
gez. Unterschrift
Reinhard Sager
    Landrat 
 

Hinweis

Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.7995 archiviert.Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 26.06.2012. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).