Corona: Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit vom 17.01.2022
ergänzend hierzu : Erläuterungen in leichtverständlicher Sprache zur Allgemeinverfügung zur Selbstabsonderung (Quarantäne) vom 17.01.2022
*Hinweis
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 17.01.2022 und gilt ab 18.01.2022.