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Ausbau der Krippenplätze auf gutem Weg

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Das Angebot an Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren (U3) steigt im Kreis Ostholstein kontinuierlich an. Durch den Ausbau von Krippenplätzen in Kindertagestätten und Tagespflegeangeboten gibt es für diese Zielgruppe insgesamt bereits rund 840 Plätze. „Damit haben wir eine Versorgungsquote von rund 21 Prozent der Kinder unter drei Jahren im Kreis erreicht“, erklärte heute (21. März) Landrat Reinhard Sager in einer Pressemitteilung. Der Kreis Ostholstein liege damit im Landesvergleich bereits im oberen Drittel. Die kreisangehörigen Kommunen seien beim Ausbau und bei der Sanierung von Kindertagesstätten, Krippen und Einrichtung von Tagespflegeangeboten sehr engagiert und kämen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach, so Sager. „Der Kreis Ostholstein ist auf einem guten Weg, flächendeckend die Betreuung der Kinder bis zum sechsten Lebensjahr in Kindertagesstätten und in der Tagespflege zu gewährleisten.
 
Aus dem Bundesinvestitionsprogramm Kindertagesbetreuung wurden bislang 68 Maßnahmen und 576 Plätze, davon 101 in der Tagespflege, gefördert. Aus Bundes- und Landesmitteln stehen für Ostholstein insgesamt 7.337.000 Euro an Fördermitteln für den Ausbau der U3-Betreuung zur Verfügung. Hiervon sind bereits durch Bewilligungen und Anmeldungen 5.045.736 Euro gebunden. „Mit diesen Maßnahmen wird die Versorgungsquote im Kreis Ostholstein auf rund 31,5 Prozent steigen“, stellte Landrat Sager fest. Um die bundesweit angestrebte Versorgungsquote für U3-Kinder von durchschnittlich 35 Prozent zu erreichen, müssen noch rund 150 Plätze geschaffen werden. Diese werden voraussichtlich aus den verbleibenden Fördergeldern von rund 2,3 Millionen Euro bezuschusst werden können.
 
Die Versorgungsquoten in den Kommunen des Kreises stellen sich dabei unterschiedlich dar. Während der Kreissüden einen höheren Versorgungsgrad als 35 Prozent anstrebt, werden ländliche Bereiche auch mit geringeren Quoten die Betreuung gewährleisten können. Sager: „Allerdings ist auch Vorsicht geboten, nicht zu viele Betreuungsplätze zu schaffen, die in der Zukunft bei Rückgang der Kinderzahlen nicht mehr benötigt werden. Es dürfen mit Steuergeldern keine Leerstände finanziert werden“, so Sager.
 
Zur Planung und als Steuerungsinstrument dient der nach dem Kindertagesstättengesetz geforderte und erst kürzlich im Jugendhilfeausschuss des Kreistages beratene Kindertagesstättenbedarfsplan. Er trifft unter anderem Aussagen über die Entwicklung der Kinderzahlen und dem zukünftigen Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen, Krippen und in der Tagespflege. Die Bedarfsplanung trägt dazu bei, die Kindertagesstätten optimal auszulasten, in ihrem Bestand langfristig zu sichern sowie Investitionsentscheidungen zu begründen. 

Hintergrund

Während die Kinder im Alter von über drei Jahren bis zur Einschulung bereits seit längerem einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben, ist den Kindern bis 3 Jahren erst ab dem 01.08.2013 ein Betreuungsplatz nachzuweisen. Bundesweit wird eine Versorgungsquote von 35 Prozent angestrebt, um den gesetzlichen Anspruch auf  einen Betreuungsplatz  umzusetzen. Inwieweit die durchschnittliche Versorgungsquote von 35 Prozent für die Betreuung der U3-Kinder ausreichend sein und wie sich der Bedarf und die Nachfrage regional in den Kommunen des Kreises Ostholstein darstellen wird, kann erst die Zukunft zeigen.  

Die kreisangehörigen Kommunen sind gefordert, Krippenplätze zu schaffen. Mit dem Platzausbau und dem gesetzlich eingeführten Rechtsanspruch auf Betreuung muss den veränderten Ansprüchen auf kindgerechte Kindertagesbetreuung gerecht werden. Die einfache Umwidmung freiwerdender Kapazitäten in den Kindergärten wird diese Problemlage nicht lösen. In den nächsten zehn Jahren werden die Kinderzahlen der über Dreijährigen nicht so stark zurück gehen, wie zusätzliche Plätze von U3-Kindern nachgefragt werden. Die Bedarfsplanung soll dazu beitragen, unter Berücksichtigung der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung bei den Kinder von 0 bis 6 Jahren eine geordnete und zukunftssichere Entwicklung von Kinderbetreuungsplätzen zu begleiten.

Neben dem Platzausbau muss zugleich den qualitativen Ansprüchen auf Betreuung Rechnung getragen werden. Hierzu ist beabsichtigt, landesweit ein neues nachfrage- und qualitätsorientiertes Finanzierungssystem aus Bundes-, Landes-, Kreis- und kommunalen Mitteln sowie Elternbeiträgen zu entwickeln. Bislang trägt der Kreis 6,4 Prozent der pädagogischen Personalkosten in den Kindertageseinrichtungen.   Durch die neuen Betreuungsangebote wird sich die Förderung der Kindertageseinrichtungen in den nächsten Jahren erhöhen. Hier sind auch Bund- und Land aufgefordert, ihre bislang gedeckelten Zuschüsse zur Kindertagesstätten-Finanzierung anzupassen und zu dynamisieren.