Inhalt

Bekanntmachung

Autor/in: Herr Kirsten
Quelle: FD Gesundheit



Bekanntgabe der Badegewässerliste gemäß § 11 der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein vom 09.04.2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 234)
 
Der Fachdienst Gesundheit des Kreises Ostholstein gibt bekannt, dass gemäß § 3 Abs. 1 der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein eine Liste der Badegewässer erstellt wird.
 
Nach § 11 der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein können Bürgerinnen und Bürger Anregungen bei der Erstellung der Badegewässerliste einbringen.
 
Die Badegewässerliste kann vom 07.03.2013 bis zum 14.03.2013 im Fachdienst Gesundheit des Kreises Ostholstein, Holstenstraße 52, 23701 Eutin, Tel. 04521/788-193, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
 
Eutin, den 02.03.2012
 
 
Kreis Ostholstein
Der Landrat
Fachdienst Gesundheit
Im Auftrage
gez. Dr. Maria Kusserow
- Ltd. Kreismedizinaldirektorin - 
  
 

Hinweis

Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.8579 archiviert.Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 06.03.2013. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).