Corona: Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen vom 27.03.2021
Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen, Anlage zur Allgemeinverfügung vom 27.03.2021
*Hinweis
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 27.03.2021.