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Enteignung von Grundeigentum

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung

Enteignung von Grundeigentum

 

Bekanntmachung des Innenministeriums – Die Enteignungskommissarin -

Kiel, den 07.12.2009 - IV327 - 144.1 - 1.1 - 55 - 10 / 07

                                     

Zur Entscheidung über den Antrag auf Enteignung und zur Feststellung der Entschädigung für die von der Bundesstraßenverwaltung anlässlich des Ausbaus der Bundesstraße 207 zur Bundesautobahn A1, Lübeck – Puttgarden,  in Anspruch genommenen folgenden Grundstücksflächen:

 

Grundbuch              Blatt               Flurstück     Flur            Gemarkung          Größe in m2

 Heiligenhafen            1230               49/1                16            Heiligenhafen            ca. 10.659

 Heiligenhafen            1230               3/4                  17            Heiligenhafen            17.591

 Heiligenhafen            1230               43/8                18            Heiligenhafen            ca. 34.000

 eingetragener Eigentümer: Herr Hartmut Maßmann, Heiligenhafen

 

habe ich Termin zur mündlichen Verhandlung für 

Montag, den 18. Januar 2010, um 10.00 Uhr,

im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein (Raum 317),

Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel

 anberaumt.

 Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich.

 Diejenigen, denen ein Recht an den o. a. Grundstücksflächen zusteht (Beteiligte) werden nach § 25 Abs. 4 des Preußischen Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 i. d. F. des Zweiten Gesetzes über den Abschluss der Sammlung des schleswig-holsteinischen Landesrechts vom 13. Dezember 1973 (GVOBl. Schl.-H. S. 440), zuletzt geändert durch Art. 11 Ges. vom 15.06.2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 153), aufgefordert, ihre Rechte in dem Termin wahrzunehmen.

 Auch bei Fernbleiben wird über den Antrag auf Enteignung entschieden und die Entschädigung festgestellt.

 gez. I. Melwing       L.S.
 Inken Melwing  
 -Enteignungskommissarin-


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem  ID-Code 335.5564 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 24.12.09 . (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).