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280 Anträge wurden bereits im Jobcenter Ostholstein gestellt

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Quelle: Jobcenter Ostholstein / Kreis Ostholstein


Eutin. Nach dem Startschuss am 5. April 2011 wurden heute in Oldenburg in Holstein die ersten Vereinbarungen zwischen dem Kreis Ostholstein, dem Jobcenter Ostholstein und drei Anbietern von Leistungen für Bildung und Teilhabe unterschrieben. DER PARTÄTISCHE Schleswig-Holstein, der Deutsche Kinderschutzbund Kreisverband Ostholstein und die Volkshochschule Oldenburg i. H. gehören zu den Institutionen, die sich schon seit Jahrzehnten in der Kinder- und Jugendarbeit sowie im Bildungssektor engagieren.
Das Bildungspaket wird in Ostholstein von Eltern, Jugendlichen und Kindern gut angenommen. Bis Ende März lagen dem Jobcenter 100 Anträge vor. Innerhalb der letzten 14 Tage sind weitere 180 Anträge dazu gekommen.
 
Anspruch auf die neuen Leistungen besteht, wenn Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezogen wird. Für die Bezieher von Arbeitslosengeld II ist das Jobcenter Ostholstein zuständig. Sozialhilfeempfänger können sich an die Stellen wenden, von denen sie auch die laufenden Leistungen erhalten. Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag können ihre Anträge beim Kreis Ostholstein in Eutin, Fachdienst Soziale Hilfen, oder bei den Wohngeldbehörden im Kreis und bis zum 31. Mai 2011 auch noch bei ihrer Familienkasse stellen.  
 
Die Angebote des Bildungspakets sind vielfältig.
So können Schüler bis zum 25. Lebensjahr Leistungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, die Schülerbeförde-rungskosten, angemessene Lernförderungen und einen Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung beantragen.
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr haben Anspruch auf  monatlich zehn Euro zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel für Mitgliedsbeiträge in Vereinen, Unterricht in künstlerischen Fächern und zur Teilnahme an Freizeiten. Für Kinder in Kindertagesstätten stehen gleichfalls Leistungen für Ausflüge und für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung zur Verfügung.
 
Das Verfahren ist sehr einfach. Schulbedarfe und Schülerbeförderungskosten werden direkt als Geldleistungen gewährt. Für die übrigen Leistungen werden entweder Gutscheine ausgegeben, oder es wird direkt zum Beispiel mit der Schule oder dem Sportverein abgerechnet.
 
„Wir appellieren an die Eltern, das Bildungspaket intensiv zu nutzen. Ihre Kinder können dadurch aktiv am gesellschaftlichen Leben in ihrer Region teilnehmen. Der Kreis Ostholstein und das Jobcenter Ostholstein informieren und beraten gerne“, erklärten Hans-Peter Birkner, Fachbereichsleiter Soziales, Jugend, Bildung und Sport des Kreises Ostholstein, und Karsten Marzian, Geschäftsführer des Jobcenters Ostholstein, heute in Oldenburg in Holstein.
 
Ausführliche Informationen zum Bildungspaket erhalten Eltern, Jugendliche und  Schüler bei den zuständigen Stellen im persönlichen Gespräch mit den Mitarbeitern. Ferner gibt es dort Informationsblätter. Auch auf diesen Internetseiten stehen Informationen zur Verfügung. Hier können die Anträge zudem online abgerufen werden.