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Große Trinkwasserspeicher anzeigen

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein


Eutin. Betreiber von öffentlich oder gewerblich genutzten Großanlagen zur Trinkwassererwärmung müssen jetzt ihre Anlage bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anzeigen und untersuchen lassen. Anlass hierfür ist die geänderte Trinkwasserverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vom 1. November 2011, die im Wesentlichen dem verbesserten Schutz vor Legionellen im Trinkwasser gelte, so der Fachdienst Gesundheit des Kreises Ostholstein. Für die Anlagen hat der Betreiber einmal jährlich eine Untersuchung durch eine vom Land Schleswig-Holstein zugelassene Untersuchungsstelle durchführen zu lassen.
 
Großanlagen zur Trinkwassererwärmung im Sinne der Verordnung sind Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Liter Speichervolumen oder mehr als drei Liter Rohrleitungsvolumen zwischen dem Ausgang des Warmwasserspeichers und dem Entnahmehahn. Die Anzeigepflicht betrifft alle Anlagen, aus denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird und die über Duschen oder andere Aerosol erzeugende Einrichtungen verfügen. Dies gilt zum Beispiel für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Hotels, Gaststätten oder Mietshäuser.
 
Für die Betriebe im Kreisgebiet finden sich das erforderliche Anzeigeformular, eine Liste der zugelassenen Untersuchungsstellen und weitere Informationen hier.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Fachdienstes Gesundheit unter der Telefonnummer 04521 / 788-135 gerne zur Verfügung 

Hintergrund:

Die Trinkwasserordnung dient der Umsetzung der EG-Richtlinie „Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ aus 1998, zuletzt geändert in 2009, und berücksichtigt neue wissenschaftliche Erkenntnisse in den Bereichen Trinkwasserhygiene und Verbraucherschutz. 

Legionellen können schwere Lungenentzündungen hervorrufen und tödlich verlaufen. Sie gelangen durch das Einatmen kleiner Wassertröpfchen in den Körper und können sich besonders im warmen Wasser zu gefährlichen Mengen vermehren.