I. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Ostholstein für das Haushaltsjahr 2010 (weiterführender Link)
Amtliche Bekanntmachung
I. Nachtragshaushaltssatzung
des Kreises Ostholstein
für das Haushaltsjahr 2010
Aufgrund des § 57 Kreisordnung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung und § 5 des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Schleswig-Holstein wird nach Beschluss durch den Kreistag vom 5.10.2010 für das Jahr 2010 folgende I. Nachtragshaushaltssatzungerlassen:
§ 1
Es werden neu festgesetzt: |
||
1. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
|
von bisher 428,61 |
auf 439,61 |
§ 2
Die übrigen Festsetzungen der Ursprungshaushaltssatzung bleiben unverändert.
Eutin, den 8. November 2010
Reinhard Sager
L.S. Landrat
Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.6251 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 10.11.2010. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).