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Bekanntmachung 

Autor/in: infocenter
Quelle: FD Personal und Organisation

I. Nachtragshaushaltssatzung
des Kreises Ostholstein
für das Haushaltsjahr 2011


Aufgrund des § 57 Kreisordnung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung und § 5 des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Schleswig-Holstein wird nach Beschluss durch den Kreistag vom 05.04.2011 für das Jahr 2011 folgende I. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:


§ 1

Es werden neu festgesetzt:

1. die Gesamtzahl der im Stellenplan                    von bisher                    auf
ausgewiesenen Stellen                                             444,47               450,97



§ 2

Die übrigen Festsetzungen der Ursprungshaushaltssatzung bleiben unverändert.




Eutin, den 4. Mai 2011
L.S.
Reinhard Sager
Landrat

Hinweis

Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.6872 archiviert.Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 09.05.2011. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).