Jahresrechnung des Kreises Ostholstein für das Haushaltsjahr 2008
Amtliche Bekanntmachung
Jahresrechnung des Kreises Ostholstein
für das Haushaltsjahr 2008
Der Kreistag des Kreises Ostholstein hat in seiner Sitzung am 8.12.2009 gemäß
§ 57 KrO in Verbindung mit § 94 Abs. 3 GO die Jahresrechnung beschlossen.
Der Bericht des Fachdienstes Rechnungs- und Gemeindeprüfung über die Prüfung der Jahresrechnung sowie die Jahresrechnung liegen zur Einsichtnahme im Kreis-
haus in Eutin, Lübecker Straße 41, Zimmer 147, während der Dienstzeit aus.
Eutin, den 11.12.2009 Kreis Ostholstein
- Der Landrat -
L.S. Fachdienst Finanzen
Im Auftrage
Kai Jürgens
Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.5545 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 16.12.2009. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).