Kreisverordnung zur Änderung der Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Ostholstein
Bekanntmachung:
Kreisverordnung
zur
Änderung
der
Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten
im Kreis Ostholstein
Artikel 1
In der Präambel wird §§ 174, 175 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes geändert in
§ 173 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes. Hinter die Worte in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.06.1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 243) werden die Worte zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.03.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 52), eingefügt.
Artikel 2
Im § 13 Satz 1 wird § 73 Abs. 3 geändert in § 73 Abs. 1.
Artikel 3
Diese Kreisverordnung gilt nach dem Inkrafttreten bis zum 31.07.2022.
Artikel 4
Die Kreisverordnung tritt am 01. November 2006 in Kraft.
Eutin, den 06. Oktober 2006
Kreis Ostholstein
Der Landrat
Fachdienst Gesundheit
gez. Reinhard Sager
Landrat
Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.2983 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.