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Neue Bäderverordnung gilt ab 17. Dezember

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Nach der neuen Bäderverordnung 2013 können Geschäfte zukünftig an Sonntagen vom 17. Dezember bis 8. Januar und vom 15. März bis 31. Oktober geöffnet haben. Wie der Kreis Ostholstein in einer Pressemitteilung informiert, kann daher in diesem Jahr erstmalig am 22. Dezember wieder ein verkaufsoffener Sonntag angeboten werden. Speziellen Bedürfnissen der Orte, die in der künftig ausgenommenen Zeit liegen, wie zum Beispiel Biikebrennen, kann durch die Möglichkeit der Sonntagsöffnung aus besonderem Anlass an bis zu zwei Sonntagen im Jahr Rechnung getragen werden.

Die sonntägliche Öffnungszeit wird mit der neuen Bäderverordnung von bislang acht Stunden auf nunmehr nur noch sechs Stunden im Zeitrahmen von 11 bis 19 Uhr reduziert. Die genauen Öffnungszeiten müssen von der örtlichen Kommune durch Allgemeinverfügung festlegt und bekanntgemacht werden.

Bei dem zugelassenen Warensortiment bleibt es bei Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs. Dazu gehören vor allem Waren des touristischen Bedarfs. Ausdrücklich ausgeschlossen ist eine Öffnung von Möbelhäusern, Autohäusern, Baumärkten und Märkten für große Elektronikgroßgeräte.

Ausgenommen von dieser Sonderregelung bleibt, wie bisher auch, der Verkauf am Karfreitag und am 1. Weihnachtstag. Am Ostersonntag dürfen die Verkaufsstellen nur in der Zeit von 14 bis maximal 18.30 Uhr geöffnet werden. Am 1. Mai ist der Verkauf nur zulässig, wenn der Ladeninhaber den Verkauf unter Freistellung aller Arbeitnehmer persönlich durchführt.

Die neue Bäderregelung gilt im Kreis Ostholstein in Bosau, Dahme, Eutin, Fehmarn, Grömitz, Großenbrode, Grube (Rosenfelder Strand und Hauptstraße und Bürgermeister-Höppner-Straße), Heiligenhafen, Heringsdorf (Süssau-Strand), Kellenhusen, Lensahn, Malente, Neukirchen (Kraksdorf-Strand, Ostermade, Sütel-Strand und Am Seekamp-Strand), Neustadt in Holstein, Oldenburg in Holstein (Straßen Hinterhörn, Markt, Fußgängerzone, Kuhtorstraße, Schuhstraße Hoheluftstraße, Teilbereich Berliner Eck), Sierksdorf, Scharbeutz, Schönwalde, Süsel, Timmendorfer Strand und Wangels (Weißenhaus).

Für Orte, die nicht der Bäderregelung unterliegen, besteht weiterhin die Möglichkeit an bis zu vier Sonntagen im Jahr gemäß Ladenöffnungszeitengesetz zu öffnen. Die Bäderverordnung sowie auch das Ladenöffnungszeitengesetz sind auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-oh.de (Stichwort Bäderverordnung) zu finden.