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Planfeststellungsverfahren zum Gewässerausbau der Gösebeek in der Gemeinde Scharbeutz

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung


 

Planfeststellungsverfahren

zum Gewässerausbau der Gösebeek in der Gemeinde Scharbeutz


 

Der Planfeststellungsbeschluss für die vom Wasser- und Bodenverband Ostsee beantragte Maßnahme “Ausbau des Gewässers Nr. 1 Wasser- und Bodenverband Ostsee (Gösebeek) und Nebengewässer Nr. 1.2 und 1.3“ wurde vom Kreis Ostholstein, Fachdienst Boden- und Gewässerschutz, als Planfeststellungsbehörde, am 10.12.2008 erteilt.

Eine vollständige Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses sowie der festgestellten Planunterlagen liegt in der Zeit vom 29.07. bis einschließlich 11.08.2009 beim

Kreis Ostholstein, Der Landrat, Fachdienst Boden- und Gewässerschutz, Zimmer 515, Lübecker Str. 41, 23701 Eutin,
sowie beim
Bürgermeister der Gemeinde Scharbeutz, Bauamt, Bahnhofstraße 2, 23683 Scharbeutz,

während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.


Eutin, den 14.07.2009
6.20.330.044

Kreis Ostholstein
Der Landrat
Fachdienst Boden- und Gewässerschutz
als Planfeststellungsbehörde
 


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.5219 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 16.07.2009. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).