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Schienenhinterland-Anbindung: Forderungen des Kreises finden im Raumordnungsverfahren Berücksichtigung

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin / Kiel. Das Planungsverfahren für die Schienenhinterland-Anbindung der festen Fehmarnbelt-Querung ist einen wichtigen Schritt vorangekommen. Wie der Kreis Ostholstein heute (12. November) mitteilte, habe die Landesplanungsbehörde im Kieler Innenministerium das sogenannte „Festlegungsprotokoll“ an die Beteiligten versendet. Das Protokoll legt den Rahmen für die Untersuchungen fest, die die Deutsche Bahn AG (DB) für das Raumordnungsverfahren erarbeiten muss. Gefordert werden darin von der DB umfassende Analysen und Aussagen unter anderem zu den Auswirkungen verschiedener Trassenalternativen auf Menschen, Umwelt und Naturschutz, Verkehr, Landwirtschaft und Tourismus. Wie der Kreis vorab erfuhr, muss die Bahn sowohl die vom Kreisbauernverband geforderte und vom Kreis Ostholstein befürwortete „Agrarstrukturelle Analyse“ erarbeiten als auch die Ergebnisse aus der Betroffenheitsanalyse einbeziehen. Hierzu zählen auch die „Trassenvariante X“ als gleichberechtigte Alternativstrecke als auch weitere zu prüfende Strecken wie zum Beispiel eine südöstliche Umfahrung der Ortschaft Ratekau und eine Abweichung von der X-Trasse im Bereich Timmendorfer Strand.

Zuvor hatte der Kreis die Städte und Gemeinden an der Schienenstrecke um eine Stellungnahme zur X-Trasse und um eventuelle Änderungsvorschläge für den Trassenverlauf gebeten. Die Ergebnisse wurden beim Kreis analysiert, zusammengefasst und anschließend an die Landesplanungsbehörde übermittelt. Landrat Reinhard Sager: „Ich danke allen Beteiligten für die konstruktive und gute Zusammenarbeit und freue mich sehr, dass die Forderung des Kreises, verschiedene Trassen zu untersuchen, erfüllt werden konnte. Das ist ein Erfolg für Ostholstein, besonders auch für die betroffenen Gemeinden an der Bahnstrecke, für die sich der Kreis sehr intensiv eingesetzt hat.“ Dem Kreis sei es besonders wichtig gewesen, eine Berücksichtigung der Vorschläge aus den Gemeinden zu erreichen, die sich konstruktiv mit den Planungen auseinander gesetzt haben. Sager machte zugleich aber auch deutlich, dass er das jetzige Ergebnis als Etappenziel verstehe: „Wir haben einen sehr wichtigen Verfahrensschritt erreicht, sind aber noch lange nicht am Ziel. Unsere Arbeit zur Durchsetzung einer möglichst verträglichen Streckenführung setzen wir unvermindert fort.“

Im Rahmen des geplanten Raumordnungsverfahren wird die „raumverträglichste“ Streckenführung ermittelt. Das formale Verfahren beginnt erst, wenn die Bahn die Unterlagen gemäß dem Festlegungsprotokoll vorgelegt hat.