Inhalt

Bekanntmachung

Autor/in: infocenter
Quelle: FD Personal und Organisation

 
 
nach § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
für einen Antrag auf Genehmigung von Entwicklungsmaßnahmen in einem Teilabschnitt der Sieversdorfer Au und Nebengewässer, 3. BA in der Gemeinde Malente nach § 68 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)
 
 
Der Wasser- und Bodenverband Schwentine hat am 28.03.2011 die Genehmigung von Maßnahmen zur naturnahen Umgestaltung der hydrologischen Verhältnisse und strukturverbessernde Maßnahmen in einem Teilabschnitt der Sieversdorfer Au und Nebengewässer, 3. Bauabschnitt in der Gemeinde Malente beantragt.
 
Dieser Ausbau bedarf gemäß § 68 Abs. 2 WHG einer Genehmigung.
 
Nach § 3 c UVPG besteht eine grundsätzliche UVP-Pflicht, sofern erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
 
Die Verpflichtung zur Durchführung einer Vorprüfung des Einzelfalls besteht gemäß Ziffer 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG.
 
Für das geplante Vorhaben war daher gemäß § 3 c UVPG i. V. m. Ziffer 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung wurde anhand der in der Anlage 2 Nr. 1 - 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien durchgeführt.
 
Die überschlägige Prüfung nach § 3 c UVPG hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht.
 
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen können beim Kreis Ostholstein, Fachdienst Boden- und Gewässerschutz, Lübecker Straße 41, 23701 Eutin, eingesehen werden.
 
Diese Feststellung ist nach § 3a UVPG nicht selbständig anfechtbar.
 
 
Eutin, 09.06.2011
Az.: 6.20.331.028
Kreis Ostholstein
Der Landrat
als untere Wasserbehörde
Fachdienst Boden- und Gewässerschutz 
  
  
 

Hinweis

Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.7077 archiviert.Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 15.06.2011. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).