V. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung des Kreises Ostholstein
Amtliche Bekanntmachung
V. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
des Kreises Ostholstein
Aufgrund des § 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss des Kreistages vom 24.06.2008 und mit Genehmigung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein die folgende V. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung des Kreises Ostholstein erlassen:
§ 1
In § 6 c) Ausschuss für Soziales, Sicherheit und Gesundheit
wird im Aufgabengebiet der Spiegelstrich
- Aufgaben des Ausschusses für Kriegsopferfürsorge nach § 7 des Gesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge
gestrichen.
Außerdem wird die Passage
bei der Behandlung von Kriegsopferfürsorgeangelegenheiten zusätzlich:
2 sozialerfahrene Personen, die nicht Mitglied der Vertretungskörperschaft sind, auf Vorschlag der Kriegsopferfürsorgeverbände; sie müssen dem Kreistag angehören können; der Kreistag ist an die Vorschläge der Verbände nicht gebunden.
gestrichen.
§ 2
In § 6 d) Ausschuss für Schule, Bildung, Kultur und Sport
wird im Aufgabengebiet unter dem Spiegelstrich
- berufliche Bildung (Jugendaufbauwerke, Jugendfreizeit- und Bildungsstätte Scharbeutz)
der Klammerzusatz (Jugendaufbauwerke, Jugendfreizeit- und Bildungsstätte Scharbeutz)
gestrichen.
§ 3
In § 6 e) Ausschuss für Natur, Umwelt, Bau und Verkehr
wird im Aufgabengebiet der Spiegelstrich
- Kleingartenwesen
gestrichen.
Außerdem wird die Passage
bei der Behandlung von Kleingartenangelegenheiten zusätzlich
2 Bürgerinnen und Bürger, die dem Kreistag angehören können; davon
· eine Vertreterin oder ein Vertreter der Kleingärtnerinnen oder Kleingärtner auf Vorschlag des
"Kreisverbandes der Kleingärtner e. V.";
· eine Vertreterin oder ein Vertreter der Landwirtschaft auf Vorschlag der landwirtschaftlichen
Berufsorganisationen
gestrichen.
§ 4
§ 6 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
(3) Den Ausschüssen obliegt jeweils die Beratung und Beschlussvorbereitung im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgabengebiete. Daneben entscheiden sie über die Aufteilung des den einzelnen Aufgabengebieten vom Kreistag zugeordneten Budgets.
Kreisverordnungen gemäß § 55 Abs. 3 Satz 1 LVwG werden den für das Aufgabengebiet zuständigen Ausschüssen abschließend vorgelegt.
§ 5
Die V. Nachtragssatzung tritt am 24.06.2008 in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Kreisordnung wurde mit Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 18. Juli 2008 erteilt.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Eutin, 28 . Juli 2008
Kreis Ostholstein
Der Landrat
Fachdienst Personal und Organisation
gez. Reinhard Sager
Landrat
Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.4484 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 06.08.2008. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).