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Wahlkreis-Neuschneidung ohne Ermessensspielraum

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein


Eutin / Fehmarn. Nicht Landrat Reinhard Sager, sondern der Kreiswahlausschuss habe im August letzten Jahres auf der Grundlage des Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) die Wahlbezirke neu eingeteilt. Darauf verwies heute (30. Januar) die Pressesprecherin des Kreises Ostholstein, Anja Sierks-Pfaff. Der Kreis reagierte damit auf Äußerungen von Mitgliedern der CDU-Ortsversammlung Fehmarn zur Wahlkreis-Neuschneidung im Fehmarnschen Tageblatt vom 28. Januar.
 
„Ostholsteins Wahlkreis-Neuschneidung beruht auf den Regelungen des GKWG, nach der die Höhe der Einwohnerzahlen entscheidend ist. Die Einwohnerzahlen auf Fehmarn reichen für die Einteilung in zwei „reine“ Fehmarn-Wahlkreise jedoch nicht aus“, so Sierks-Pfaff. Nach den gesetzlichen Regelungen sei hiervon keine Ausnahme möglich, einen Ermessensspielraum gebe es nicht. Sonderregelungen gebe es nur für die im GKWG ausdrücklich genannten Inseln Helgoland, Amrum Föhr und Pellworm. Kreiswahlausschuss und Landrat konnten demzufolge nur nach Recht und Gesetz entscheiden.