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Ursache des Fischsterbens im Sahrensdorfer Binnensee geklärt

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Die Ursache des Fischsterbens, das sich Anfang September im Sahrensdorfer Binnensee ereignet hat, ist geklärt.

Wie der Fachdienst Boden- und Gewässerschutz des Kreises Ostholstein mitteilte war der hohe Ammoniumgehalt des Wassers für die Verschlechterung des Gewässerzustandes verantwortlich, nicht, wie zunächst angenommen ein zu geringer Sauerstoffgehalt.

Am Montag, 3. September 2019, wurde der Kreis über eine mögliche Verunreinigung des Gewässers Sahrensdorfer Binnensee informiert. Gemeinsam mit dem Umweltschutztrupp der Polizei wurde die Situation vor Ort überprüft. Bei der Ortsbesichtigung konnten keine Hinweise auf ein Fremdverschulden, etwa durch die direkte Einleitung wassergefährdender Stoffe, festgestellt werden. Die Polizei hat Wasserproben genommen, diese wurden allerdings auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Lübeck nicht analysiert, da kein unmittelbarer Verursacher festgestellt werden konnte. Um Erkenntnisse zu einer möglichen Ursache zu erhalten, wurden durch die untere Wasserbehörde des Kreises Ostholstein die Ergebnisse der Analyse einer Wasserprobe, die durch die Stadtwerke genommen worden war, von der Stadt Fehmarn angefragt. Unabhängig davon hat der Kreis eine Referenzprobe genommen. Die Ergebnisse der Messungen sind von einem unabhängigen Labor bewertet worden. Die Untersuchung ergab einen auffällig hohen Ammoniumgehalt des Wassers. Ammonium wandelt sich in Abhängigkeit vom pH-Wert zum giftigen Ammoniak. Je höher der pH-Wert ist, desto mehr verschiebt sich das Gleichgewicht zugunsten des sehr fischgiftigen Ammoniaks (NH3), während der Anteil des kaum giftigen Ammoniums immer geringer wird. Bei Algenwachstum in einem Gewässer steigt der pH-Wert an, da Algen für die Photosynthese unter anderem Kohlendioxid brauchen. Hinzu kommt, dass die Giftigkeit von Ammoniak von der Temperatur abhängig ist. So ist zum Beispiel bei einer Wassertemperatur von 25 ° C die Giftigkeit 4mal so hoch wie bei 5 ° C warmem Wasser.

Im Sahrensdorfer Binnensee lag der ermittelte Ammoniakwert bei rund 0,14 mg/l und damit deutlich über dem Grenzwert von 0,02 mg/l, den unempfindliche Fische, wie Karpfen, unbeschadet überstehen.

Die hohen Ammoniumwerte weisen auf Einträge in den See aus der Umgebung hin. Darunter könnten Einträge aus Drainagen von anliegenden Feldern sowie aus ungereinigtem Oberflächenwasser der umliegenden Ortschaften fallen. Die Überwachung der Einhaltung der Düngeverordnung obliegt dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume. Dies ist vom Kreis über den Vorgang informiert worden.

Die Nachrüstung der Regenwasseranlagen auf Fehmarn erfolgt sukzessive und ist schon weit vorangeschritten. Das Regenwasser aus den Ortschaften Sahrensdorf und Meeschendorf wird jedoch bislang noch ohne mechanische Vorreinigung in den Binnensee eingeleitet.

„Der Sahrensdorfer Binnensee steht im Eigentum der Stadt Fehmarn.“, erläutert Nils Hollerbach, Leiter des Fachbereichs Umwelt, Bauen und Verkehr des Kreises Ostholstein. „Seit den 1990er Jahren ist es im Binnensee wiederholt zu Fischsterben gekommen. Seitens des Kreises ist bereits mehrfach darauf hingewiesen worden, dass der Binnensee mit seiner geringen Wassertiefe von ein bis vier Metern aufgrund seiner Lage, seines Aufbaus und seines Einzugsbereiches als Angelgewässer wenig geeignet erscheint. Der Fischbesatz kann eine weitere Ursache für den Zustand des Sahrensdorfer Binnensees darstellen.“

 

Hintergrund:

Eigentümerin des Sahrensdorfer Binnensees ist die Stadt Fehmarn. Er ist 43 ha groß und ist 1 bis 4 Meter tief und aus einem alten Torfstich entstanden. Sein Einzugsgebiet umfasst 10 km². Seine Einspeisung erfolgt durch das Gewässersystem des Wasser- und Bodenverbandes Fehmarn-Ost. Dieses Gewässersystem dient den Ortschaften Sahrensdorf, Meeschendorf und Vietzdorf als Vorflut. In den 1970er und 80er Jahren ist der Binnensee mit Karpfen besetzt worden. Seit einigen Jahren wird er von einem Fehmaraner Angelverein genutzt.

 

Die Zuständigkeiten im Falle einer Gewässerverunreinigung gliedern sich folgendermaßen auf:

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume:

für die Überwachung der Einhaltung der Düngeverordnung durch die Landwirtschaft

Kreis Ostholstein als Untere Wasserbehörde: für die Einleitung in Gewässer aus Oberflächenwasser

Kreis Ostholstein als Untere Wasserbehörde: für das ordnungsrechtliche Verfahren bei einer Einleitung wassergefährdender Stoffen

Polizei und Staatsanwaltschaft: für die strafrechtliche Verfolgung bei einer Einleitung wassergefährdender Stoffen