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Ladenöffnungszeiten über Ostern und am 1. Mai

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Über Ostern und am 1. Mai gelten wieder eingeschränkte Öffnungszeiten für Verkaufsstellen. Wie der Kreis Ostholstein heute (26. März) mitteilte, dürfen nach der sogenannten Bäderregelung Verkaufsstellen am Karfreitag gar nicht und am Ostersonntag nur in der Zeit von 14 bis 18.30 Uhr geöffnet sein. Am 1. Mai sei der Verkauf nur zulässig, wenn der Ladeninhaber den Verkauf unter Freistellung aller Arbeitnehmer persönlich durchführt.
 
Mit der Bäderverordnung vom 18.11.2008 hatte das Wirtschaftsministerium eine für die Jahre 2008 bis 2013 befristete Ausnahmeregelung zur Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen erlassen. Danach dürfen vom 15. Dezember bis 31. Oktober in der Zeit von 11 bis 19 Uhr Verkaufsstellen für den Verkauf von Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs in bestimmten Bäder, Kur- und Erholungsorten geöffnet sein. Diese Regelung gilt auch für das gewerbliche Feilhalten von Waren zum Verkauf an jedermann außerhalb von Verkaufsstellen. Die Regelungen der Bäderverordnung und des Ladenöffnungszeitengesetzes finden sich Sie hier.
Der Kreis weist nochmals darauf hin, dass Verstöße als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.