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Von der ARGE zum Jobcenter Ostholstein: Grundlagenvereinbarung unterzeichnet

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein / Bundesagentur für Arbeit Lübeck

Eutin. Die Gemeinsame Einrichtung des Kreises Ostholstein und der Bundesagentur für Arbeit Lübeck wird unter dem Namen „Jobcenter Ostholstein“ ab dem 1. Januar 2011 ihre Arbeit aufnehmen. Die ARGE Ostholstein als solche wird es dann nicht mehr geben. Landrat Reinhard Sager und der Vorsitzende der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Lübeck, Wolfgang Werner, unterzeichneten heute (29. Dezember) eine Grundlagenvereinbarung, die die künftige Rechtsform der Zusammenarbeit regelt. Der Kreistag hatte in seiner letzten Sitzung am 14. Dezember seine Zustimmung zu der neuen Vereinbarung gegeben. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 2007, wonach die bisherige „Mischverwaltung“ der ARGE nicht den Regelungen der Verfassung entspricht.

Außer der Organisationsform verändert sich damit für unsere Kunden nichts, erklärten der Kreis und die Arbeitsagentur. Das Jobcenter Ostholstein werde künftig die Aufgaben der ARGE und damit der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II fortführen. Darunter sind Leistungen für Langzeitarbeitslose zum Lebensunterhalt und zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu verstehen. Auch die Gewährung von Unterkunfts- und Heizkosten sowie Einmalleistungen gehören dazu.

„Ich freue mich, dass mit dem Jobcenter gemeinsam mit der Arbeitsagentur ein kompetenter Dienstleister am Arbeitsmarkt professionell die Eingliederung Langzeitarbeitsloser betreiben kann. Dabei wird ein regional ausgerichtetes Arbeitsmarktprogramm die Integrationsarbeit wirkungsvoll unterstützen“, so der Vorsitzende Wolfgang Werner.

Nach der abgeschlossenen Grundlagenvereinbarung werden die Agentur für Arbeit und der Kreis die bewährte Form der Zusammenarbeit partnerschaftlich fortführen. Das Jobcenter Ostholstein wird von einer Trägerversammlung mit je drei Vertretern der Vereinbarungspartner gesteuert. Die operative Aufgabenerfüllung nimmt ein Geschäftsführer wahr. Den Vorsitz in der Trägerversammlung übernimmt der Kreis Ostholstein. Der Geschäftsführer wird auf Vorschlag der Agentur von der Trägerversammlung berufen. Das Jobcenter unterhält wie bisher Geschäftsstellen in Eutin, Oldenburg in Holstein (mit Außenstelle Fehmarn), Neustadt in Holstein, Timmendorfer Strand und Bad Schwartau.

Das Personal des Jobcenters wird von der Agentur für Arbeit und Kreis gestellt. Daneben stellen Städte, Ämter und Gemeinden aus dem Kreis Ostholstein 35 Beschäftigte zur Dienstleistung im Jobcenter. Damit wurde die Grundlage geschaffen, dass rund 160 Mitarbeiter ihre qualifizierte Arbeit - die sie bisher in der ARGE Ostholstein geleistet haben - unter dem neuen Dach des Jobcenters Ostholstein fortsetzen können.

Landrat Reinhard Sager bedankte sich im Rahmen der Vertragsunterzeichnung bei allen Beteiligten, die zu der Vereinbarung beigetragen haben. Dazu gehörten vor allem auch die kreisangehörigen Kommunen.