Corona: Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit vom 14.01.2022
*Hinweis
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 14.01.2022 und gilt ab 15.01.2022.