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Alternative zur 380 kV-Freileitung ist möglich - Kreis Ostholstein wendet sich an Amt für Planfeststellung

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung hat der Kreis Ostholstein Anfang Juli eine alternative Erdkabelleitung zur geplanten 380 kV-Freileitung von Lübeck nach Göhl vorgestellt.

Das Land hielt bisher an der geplanten Freileitung und deren Trassenverlauf fest.

Nun hat sich der Kreis Ostholstein vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens an das zuständige Landesamt gewandt, um darauf hinzuweisen, dass es aus Sicht des Kreises für die Ostküstenleitung mindestens diese eine Alternative zur Freileitung gibt.

Nach wie vor hält auch der Kreis eine Leitung auf 380 kV-Ebene für notwendig- genau wie die Tennet TSO GmbH vorgeschlagen hat. Allerdings als Erdkabel. Hierzu hat der Kreis Ostholstein mit finanzieller Unterstützung der betroffenen Gemeinden ein Gutachten und eine weitergehende Expertise beauftragt. Die ermittelte Alternative entspricht dem Stand der Technik und kann damit auch realisiert werden.

„Die vorgeschlagene Kabelverlegung hat erhebliche Vorteile. Sie macht eine schnellere Umsetzung ohne zu befürchtende große Widerstände in der Bevölkerung möglich“, ist sich Landrat Reinhard Sager sicher. Denn im Gegensatz zu der von Tennet favorisierten Leitung mit einer Grabenbreite von ca. 20 Metern, werden für die Alternativlösung, wie der Kreis sie vorschlägt, nur zwei bis fünf Meter breite Gräben benötigt. „Diese Erdkabel werden als Minimaltrassen-Kabel in der Fachliteratur diskutiert und in der Praxis bereits realisiert“, so Sager.

Zur rechtlichen Einschätzung betonte die Tennet TSO GmbH in der Vergangenheit, dass gemäß Bundesbedarfsplangesetz Kabellösungen nur unter bestimmten Kriterien (Naturschutz, Heranrücken an Bebauung) in Betracht kämen.

Der Kreis Ostholstein steht jedoch auf dem Standpunkt, dass sich aufdrängende Alternativen schon im ersten Planungsschritt vor Beginn des Verfahrens zu berücksichtigen sind. So heißt es dann auch in der dazu vom Kreis eingeholten juristischen Bewertung:“ Alternativen sind dann eindeutig vorzugswürdig, wenn öffentliche Belange insgesamt durch eine schonendere technische Alternative umgesetzt werden können.“ Für den Landrat sei dies hier eindeutig der Fall. Eine Kopie des Schreibens ist auch an den zuständigen Minister, Dr. Robert Habeck, gegangen.