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Am 07. Mai ist Landtagswahl:
Wahlergebnisse im Internet und per Wahl-App

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein am 7. Mai gibt es keine öffentliche Präsentation der Wahlergebnisse im Eutiner Kreishaus.

Wegen des abnehmenden Interesses der Bürgerinnen und Bürger und auch aus Kostengründen werde man darauf verzichten, teilte der Kreis mit. Durch die flächendeckende Versorgung mit neuen Medien werde zunehmend die Möglichkeit genutzt, sich zeitnah und umfassend zu Hause oder über Mobilgeräte zu informieren.

Die Wahlergebnisse können am Wahlabend über das Internetportal des Kreises unter www.kreis-oh.de/landtagswahl eingesehen werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, die aktuellen Ergebnisse über die Wahl-App „Wahlportal“ zu verfolgen. Die Wahlinformationsapp ist kostenfrei verfügbar für verschiedenste mobile Endgeräte. Nähere Informationen gibt es unter http://wahlinfo.de/app/info/add2.html. Wer keinen Internet-Zugang hat, erhält am Wahltag ab 18 Uhr auch Auskünfte zu den Wahlergebnissen über das Servicetelefon 04521 / 788 - 755.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen gewöhnlich in Schleswig-Holstein aufhalten. Sie dürfen außerdem nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. Wer am Wahlsonntag feststellt, dass er seine Wahlbenachrichtigungskarte verlegt oder verloren hat, so die Kreisverwaltung, könne trotzdem unter Vorlage seines Personalausweises oder des Reisepasses wählen.

Wer am Wahltag urlaubsbedingt oder aus beruflichen Gründen ortsabwesend ist oder wegen Krankheit, hohen Alters oder einer körperlichen Beeinträchtigung sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, hat die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen. Die Briefwahlregelung solle gewährleisten, so der Kreis, dass jede Person, die wahlberechtigt ist, das ihr zustehende Wahlrecht auch unter besonderen Umständen ausüben kann.

Anträge auf Erteilung der Briefwahlunterlagen werden von der Gemeindebehörde noch bis zum Freitag, 5. Mai, 12 Uhr, angenommen. Wer danach erkrankt und deshalb nicht im Wahlraum wählen kann, kann auch noch am Wahltag bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen bei der Gemeindeverwaltung beantragen.

Die Wahlscheine nebst Briefwahlunterlagen werden auf dem Postwege übersandt. Sie können allerdings auch persönlich bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden. An eine andere als die wahlberechtigte Person können die Briefwahlunterlagen nur bei Vorlage des unterschriebenen Wahlscheinantrages oder einer schriftlichen Vollmacht ausgehändigt werden. Wichtig sei bei der Briefwahl, so die Kreisverwaltung, dass der Wahlbrief so rechtzeitig zur Post gegeben wird, dass er spätestens am Wahltag bei der Stadt oder Gemeinde eingehen kann. Wer den Wahlbrief erst am Wahltag persönlich überreichen will, müsse selbst dafür sorgen, dass der Wahlbrief bis 18 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Ein Merkblatt, das den Briefwahlunterlagen beigefügt ist, informiere über Weiteres.

Bei der Landtagswahl haben die Wahlberechtigten zwei Stimmen. Für die Landtagswahl sind 168.817 Wahlberechtigte im Kreis Ostholstein aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Sie verteilen sich auf die Wahlkreise 16 Plön-Ostholstein, 17 Ostholstein-Nord und 18 Ostholstein-Süd.