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Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin/ Oldenburg i.H. Der Fachdienst Gesundheit bietet Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz in Eutin und in der Außenstelle Oldenburg zu bestimmten Zeiten nach vorheriger Terminabsprache an.

Mit dieser Regelung sollen Wartezeiten möglichst vermieden werden. Die Anmeldungen sind online unter www.kreis-oh.de/belehrungen möglich. Der Online-Bürgerservice im Internet bietet außerdem einen übersichtlichen Terminkalender und damit die Möglichkeit, sich eine passende Veranstaltung auszuwählen. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich telefonisch unter der Telefonnummer 04521 788-172 oder 788-173 an den Fachdienst Gesundheit wenden.

Personen, die erstmalig eine Tätigkeit in Küchen, Restaurants, Cafés, Kantinen oder sonstigen Einrichtungen mit und zur Gemeinschaftsverpflegung aufnehmen möchten und während der Arbeit mit Lebensmitteln direkt oder indirekt über Bedarfsgegenstände, wie z.B. Geschirr oder Besteck oder anderen Arbeitsmaterialien in Berührung kommen, sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, sich beim Fachdienst Gesundheit über Ansteckungsrisiken und die Einhaltung der Hygiene belehren zu lassen.

In der Praxis habe sich gezeigt, so der Fachdienst Gesundheit des Kreises Ostholsteins, dass Lebensmittelvergiftungen nur durch die Kenntnis der Übertragungswege und ein hygienebewusstes Verhalten verhindert würden.

Die Belehrungen finden in Eutin, Holstenstraße 52, jeden Montag um 8.45 Uhr sowie jeden Mittwoch um 8.45 Uhr und 13.45 Uhr, in der Außenstelle Oldenburg, Mühlenkamp 5, jeden Dienstag um 8.45 Uhr statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten 20 Minuten vor dem Termin zur Datenaufnahme eintreffen. Bei Mehrbedarf und für Gruppen können auch zusätzliche Termine vereinbart werden. Diese müssten jedoch mindestens 4 bis 6 Wochen vorher angemeldet werden.

Der Fachdienst Gesundheit stellt über die Belehrung eine Bescheinigung aus, die bei erstmaliger Arbeitsaufnahme nicht älter als drei Monate sein darf. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter/innen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit (Betriebshygiene festlegen) sowie nachfolgend alle 2 Jahre erneut zu belehren und dies zu dokumentieren.

Die Bescheinigung über die Belehrung kostet 25 Euro pro Person. Ein gültiger Personalausweis ist mitzubringen. Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden oder eine schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigen vorlegen. Ausländische Bürger, die Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache haben, müssen in Begleitung eines Dolmetschers erscheinen.