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Festliche Einbürgerungsfeier im Kreishaus

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde überreichte am Mittwoch, 26.Oktober, Timo Gaarz, 1. stellvertretender Landrat des Kreises Ostholstein, 20 Personen aus 11 Ländern ihre Einbürgerungsurkunden. Auf Einladung des Kreises Ostholstein finden bereits seit 2009 in regelmäßigen Abständen Einbürgerungsfeiern statt, um die Integration der neuen deutschen Staatsangehörigen zu würdigen. Diese 14. Einbürgerungsfeier wurde musikalisch begleitet von Mario Wendt.

Es gäbe die unterschiedlichsten Beweggründe, sich für die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft zu entscheiden. „Mit dem heutigen Tag haben Sie die Möglichkeit, aktiv an der Weiterentwicklung unserer Gesellschaft mitzuwirken, Ihre Fähigkeiten und Träume, Ideen und Werte einzubringen.“, so Gaarz. Er betonte: „Nationen sollen offen sein für kulturelle Vielfalt und die Auseinandersetzung mit Fremden und Fremdem.“ Eine Einbürgerung sei mehr als nur ein formaler Akt und stelle auch immer eine Bereicherung für die eigene Gesellschaft dar.

Die neuen deutschen Staatsbürger gelobten feierlich, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu achten. Anschließend wurde die Nationalhymne gesungen. Mit der Einbürgerung haben sie eine Vielzahl von Rechten und Pflichten erworben, die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verbrieft und ausschließlich deutschen Staatsbürgern vorbehalten sind. Dazu gehörten unter anderem das aktive und passive Wahlrecht, das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, das Recht auf selbständige Erwerbstätigkeit und der Schutz vor Ausweisung und Auslieferung in andere Staaten.

Im Jahr 2016 wurden bislang insgesamt 89 Personen aus 24 Nationen in Ostholstein eingebürgert. Davon stammt die größte Gruppe aus Polen (12 Personen), gefolgt von der Türkei und dem Irak (jeweils 8 Personen) und Rumänien (5 Personen).

 

Hintergrund:

Seit 2001 sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Einbürgerungen zuständig. Bis dahin ist die überwiegende Zahl von Einbürgerungen durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein durchgeführt worden.

Personen mit ausländischer Herkunft können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Das Staatsangehörigkeitengesetz schreibt unter anderem ein unbefristetes Aufenthaltsrecht und einen mehrjährigen Innlandsaufenthalt vor. Ausreichende Deutschkenntnisse und staatsbürgerliches Grundwissen sind ebenso nachzuweisen wie eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes. Eine Mehrstaatigkeit ist ausgeschlossen und das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes wird gefordert. Ferner dürfen keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung bestehen.