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Feuchtgrünland für den Naturschutz

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Süsel. Der Fachdienst Naturschutz des Kreises Ostholstein hat unlängst mit sogenannten Ersatzgeldern des Kreises in Gesamthöhe von 165.000 Euro den Erwerb einer 8,5 ha großen Niederungsfläche für Naturschutzzwecke gefördert. Die Maßnahmenumsetzung wird ebenfalls aus dieser Summe finanziert. Landrat Sager hat heute die am Südufer des Süseler Sees, angrenzend an die Göselbek, belegene Fläche an Frau Tanja Hemke von der Kurt und Erika Schrobach-Stiftung übergeben.
 
 

Durch Extensivierung und Vernässung der Grünfläche soll diese zu einem Lebensraum für selten gewordene Tier- und Pflanzenarten hergerichtet und gepflegt werden erklärt Joachim Siebrecht, Leiter des Fachdienstes Naturschutz des Kreises Ostholstein. Typische Arten des Feuchtgrünlandes seien u.a. Wiesenschaumkraut, Sumpfdotterblume, Kuckuckslichtnelke sowie Kiebitz, Weißstorch und Bekassine.

Die große, zusammenhängende Fläche soll durch den Rückbau der Entwässerungseinrichtungen vernässt werden. Als weitere Maßnahmen sind die Einrichtung einer dauerhaften extensiven Beweidung zur Flächenpflege sowie der Rückhalt von Nährstoffen zur Entlastung der angrenzenden Gewässer geplant. Das Flächenmanagement obliegt dem Eutiner Verein Wasser Otter Mensch e.V., für den Herr Carsten Burggraf vor Ort gewesen ist.

Die Grünlandfläche liegt im Schwerpunktbereich des landesweiten Biotopverbunds; die angrenzend verlaufende Göselbek verbindet den Süseler See mit dem Taschensee und dem Kleinen Pönitzer See. Die Fläche korrespondiert somit mit den FFH-Gebieten (Fauna Flora Habitat) „Wälder im Pönitzer Seengebiet“ und „Pönitzer Seengebiet“. Die Göselbek mit der sie umgebenden Gewässeraue ist zudem eine wichtige Wanderverbindung des Fischotters zwischen Süseler See und Ostsee sowie über die Göselbek ins Schwartausystem.

Landrat Reinhard Sager dazu: „Dies Projekt zeigt wieder einmal, wie wichtig eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen freiwilligem Naturschutz, privaten Institutionen und Behörden ist. So kommen Ergebnisse zustande, die alleine so nicht zu verwirklichen sind."

Hintergrund:

Vorhabenträger von Baumaßnahmen haben Ersatzgelder zu zahlen, wenn sie selbst nicht den gesetzlich geforderten Ausgleich in der Natur durch Aufwertungsmaßnahmen herstellen können. Diese finanziellen Mittel werden von der unteren Naturschutzbehörde des Kreises verwaltet und zweckgebunden für Naturschutzmaßnahmen verwendet.

Die private Kurt und Erika Schrobach-Stiftung mit Sitz in Schwentinental. widmet sich in enger Partnerschaft mit lokal verankerten Vereinen und Verbänden dem Erhalt und die Entwicklung wertvoller Lebensräume mit ihren Pflanzen- und Tierarten.

Der Verein Wasser Otter Mensch e.V. kümmert sich nicht nur um die Wiederansiedlung des Otters in Schleswig-Holstein, sondern setzt auch Naturschutzprojekte in und nahe von Natura 2000-Gebieten um.


Landrat Reinhard Sager informiert sich bei Herrn Heinrich Rottmann von der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein am Beispiel des Ökokontos Griebel über dieses naturschutzrechtliche Instrument zur Bevorratung von Flächen für spätere Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen.

Die Stiftung Naturschutz ist Treuhänderin der Karl-Heinz-Schulenburg-Stiftung, der die Flächen in Griebel gehören und die das Ökokonto Griebel verwaltet.