Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.04.2024
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium der Justiz (BMJ)

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Ansprechpunkt

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt oder Notariat.