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Kein Verkauf von E-Zigaretten und E-Shishas an Minderjährige

Autor/in: Die Pressesprecherin Kreis Ostholstein
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Plakataktion für den Jugendschutz

Seit dem 01.04.2016 gelten für E-Zigaretten und E-Shishas die gleichen Verbreitungsverbote wie bei »herkömmlichen« Tabakerzeugnissen. Das bedeutet, dass diese Artikel nicht mehr an Kinder und Jugendliche abgegeben werden dürfen. Zudem ist ihnen der Konsum in der Öffentlichkeit untersagt. Auf diese gesetzlichen Änderungen hatte der Fachdienst Soziale Dienste und der Fachdienst Sicherheit und Ordnung des Kreises Ostholstein, gemeinsam mit der Polizeidirektion Lübeck bereits im Mai 2016 hingewiesen.

Diese Neuregelung gilt für E-Zigaretten bzw. E-Shishas auch dann, wenn diese kein Nikotin enthalten. Das Abgabeverbot des § 10 JuSchG betrifft sämtliche Gewerbetreibende, Aufsteller von Automaten und den gesamten Handel. Auch die Abgabe über dem Weg des Versandhandels bzw. des Online-Handels darf ausschließlich an Erwachsene erfolgen.

Alle Gewerbetreibenden müssen die Volljährigkeit ihrer Kundinnen und Kunden überprüfen.

Um diese Änderung weiter bekannt zu machen, hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz (BJA) mit Unterstützung des Bundesjugendministeriums ein Plakat und einen Flyer entwickelt.

Plakate und Flyer können kostenlos bei den Kommunen des Kreises Ostholstein sowie den Polizeidienststellen im Kreis Ostholstein bezogen werden. Des Weiteren ist ein kostenfreier Bezug über die Geschäftsstelle der BAJ möglich.