Inhalt

Kreis Ostholstein sieht die Investition in den übergesetzlichen Lärm- und Erschütterungsschutz als großes »Plus« für die Region - 232 Mio. € ermöglichen einen verträglicheren Ausbau der Schienenstrecke

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Verkehrsausschuss des Bundestages beschließt 232 Mio. € für zusätzlichen Lärm- und Erschütterungsschutz an der Ausbaustrecke Lübeck – Puttgarden 

Auch wenn nicht alle Forderungen Ostholsteins erfüllt werden, sieht der Kreis Ostholstein den Beschluss des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages, 232 Mio. Euro für zusätzliche Schutzmaßnahmen beim Ausbau der Schienenstrecke von Lübeck bis Puttgarden zur Verfügung zu stellen, positiv. „Jeder Euro aus diesem Finanzpaket wird in zusätzlichen Lärm- und Erschütterungsschutz an der Schienenstrecke investiert, der über den gesetzlichen Anspruch hinausgeht und damit den Ausbau für die betroffenen Menschen in Ostholstein verträglicher macht“, sagt Timo Gaarz, 1. Stellvertretender des Landrat in einer ersten Reaktion auf die Nachricht aus Berlin.

Zwar ist es bedauerlich, dass einige wichtige Forderungen, wie z.B. die gemeinsame Lärmschutzbetrachtung und -bewertung von Schiene und Straße oder die strengeren Lärmschutzgrenzwerte keine Berücksichtigung gefunden haben, insgesamt wertet der Kreis Ostholstein die Bereitstellung der Gelder aber als Erfolg für die langjährige und unermüdliche Arbeit der Region. In Arbeitsgruppen, an Runden Tischen, im Projektbeirat und im Dialogforum haben Städte, Gemeinden, Kreis Ostholstein, Bürgerinitiativen und andere regionale Akteure Maßnahmen erarbeitet und einen Forderungskatalog aufgestellt, der nun die Grundlage für die Beschlussfassung des Bundestages bildete und die Abgeordneten letztlich in vielen Punkten überzeugt habe. „Auch wenn nicht für alle geforderten Maßnahmen Geld bereitgestellt wird, ist es ein großer Erfolg für Ostholstein, dass die besondere Betroffenheit der Region durch den Bau der Schienenanbindung anerkannt wurde und der Deutsche Bundestag die Realisierung zusätzlicher Schutzmaßnahmen jetzt als notwendig und finanzierungswürdig einstuft, die vom Bundesverkehrsministerium zuvor abgelehnt worden waren“, so Gaarz.