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Landrat Sager verabschiedet langjährigen Kreisjägermeister

Autor/in: Presse Kreis Ostholstein
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Landrat Reinhard Sager hat am 5.Dezember im Eutiner Kreishaus Rudolf Meyer-Böttger als ehrenamtlichen Kreisjägermeister verabschiedet.

Sager sprach Meyer-Böttger für seine langjährigen Verdienste um das Jagdwesen seinen Dank und seine Anerkennung aus. „Auch als Bindeglied zwischen der Jägerschaft und der Verwaltung haben Sie während Ihrer Tätigkeit hervorragende Dienste geleistet“, unterstrich Ostholsteins Landrat. Weiter betonte er, die Aufgaben eines Kreisjägermeisters seien vielseitig und verantwortungsvoll. Meyer-Böttger habe diese stets gewissenhaft und kompetent wahrgenommen und die Verwaltung in jagdspezifischen Belangen außerordentlich hilfreich unterstützt.

Der Landwirt und Unternehmer Rudolf Meyer-Böttger gehört der Kreisjägerschaft Oldenburg an. Er ist Eigentümer einer Eigenjagd und Pächter eines Jagdbezirks. Zudem ist er Jagdvorsteher einer Jagdgenossenschaft. Meyer-Böttger war stellvertretender Kreisjägermeister in der Zeit von 1997 bis 2001 und von 2006 bis 2011. Das Amt des Kreisjägermeisters hatte er mehrfach inne, von 2001 bis 2006 und zuletzt seit 2011.

Zum neuen Kreisjägermeister ernannte Landrat Sager den bisherigen Stellvertreter Gustav Hogreve. Der Bankangestellte betritt bekanntes Terrain. Bereits in der Zeit von 2006 bis 2011 hatte er das Amt des Kreisjägermeisters inne und amtierte von 2001 bis 2006 und von 2011 bis 2016 als stellvertretender Kreisjägermeister an der Seite Meyer-Böttgers.

Gustav Hogreve ist seit 1997 Pächter eines Jagdbezirks. Er war viele Jahre im Vorstand der Kreisjägerschaft Eutin. e.V. (u.a. ab 1987 für 10 Jahre als Schatzmeister, als Begrünungsobmann und stellvertretender Vorsitzender).

Der neue stellvertretende Kreisjägermeister ist Thies Rickert aus Oldenburg/H. Der 43-jährige Landwirt und Unternehmer ist Eigentümer einer Eigenjagd und Hegeringleiter. In der Zeit von 2008 bis 2016 bekleidete er das Amt des Vorsitzenden der Kreisjägerschaft Oldenburg.

Im Kreis Ostholstein gibt es die Besonderheit, dass es seit der Kreisgebietsreform in Schleswig-Holstein im Jahre 1970 - und damit der Zusammenlegung der ehemaligen Kreise Oldenburg und Eutin – immer noch zwei Kreisjägerschaften gibt. Bei der Wahl des Kreisjägermeisters und seines Stellvertreters ist vor diesem Hintergrund stets darauf geachtet worden, dass je ein Vertreter aus dem Nord- und Südkreis dieses Amt gemeinsam ausfüllen. Aufgrund der unterschiedlichen jagdlichen Struktur im Kreis Ostholstein soll diese bewährte Aufgabenteilung auch unter Federführung des neuen Kreisjägermeisters beibehalten werden.

 

Hintergrund:

Der Kreisjägermeister wird nach dem Landesjagdgesetz auf fünf Jahre bestellt. Zu seinen Aufgaben gehört vor allem die Beratung der Jagdbehörde des Kreises in allen jagdlichen Fragestelllungen, die eine langjährige und intensive jagdliche Erfahrung voraussetzen. Beispiele dafür sind:

  • Gründe der Jagdhege und –pflege bei Angliederungen und Abrundungen von Jagdbezirken, Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen
  • Vergrämungsabschüsse in der Schonzeit nach Bundesjagdgesetz § 27 zur Verhinderung übermäßigen Wildschadens
  • Verstöße gegen den Abschussplan, das Landesjagdgesetz, das Tierschutzgesetz sowie das Landesnaturschutzgesetz
  • organisatorische Unterstützung beim Verbraucherschutz (z.B. Dunker`scher Muskelegel) oder bei Seuchenprävention (z.B. Afrikanische Schweinepest)

Der Kreisjägermeister ist auch Mitglied des Jagdbeirates, in dem Vertreter der Grundeigentümer, der Landwirtschaft, der Waldbesitzer, der Forstwirtschaft sowie ein Vertreter des Forstamtes und des Naturschutzes vertreten sind. So gibt der Jagdbeirat eine Stellungnahme zu den Abschussplänen für das Damwild ab. In diesen Plänen wird die Zahl der zu erlegenden Tiere nach Alter und Geschlecht vorgegeben. Der Abschuss ist ein Pflichtabschuss. Erst nach einer entsprechenden Empfehlung des Jagdbeirates setzt dann die Jagdbehörde den Abschussplan mit der zu erlegenden Stückzahl fest, wobei sie nicht an das Votum des Beirats gebunden ist. Diese Abschussvorgabe ist für die Revierinhaber als ein zu erfüllender Mindestabschuss verbindlich. Sollte es tatsächlich einmal notwendig sein, könnte der Abschuss durch von der Behörde beauftragte Jäger zwangsweise durchgesetzt werden.

Der Kreisjägermeister führt er den Vorsitz im Prüfungsausschuss für die Abnahme der Jägerprüfung.

 

Die Kreisjägermeister gehören zum erweiterten Präsidium des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein und nehmen an Besprechungen der Obersten Jagdbehörde in Kiel teil.