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Landrat Sager weist Angriffe zurück

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Landrat Reinhard Sager hat heute die öffentlichen Angriffe auf die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises in Zusammenhang mit einem aktuellen Bürgerbegehren in Eutin entschieden zurückgewiesen.

Die rechtliche Beratung der Städte, Ämter und Gemeinden in Selbstverwaltungsangelegenheiten sei gesetzliche Kernaufgabe einer Rechtsaufsichtsbehörde und werde mit der gebotenen Objektivität und Neutralität wahrgenommen. Dies gelte auch für die 2013 hinzugekommene Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, sich hinsichtlich eines Bürgerbegehrens durch die Kommunalaufsicht beraten zu lassen. Die Beratungspflicht beschränke sich jedoch aufgrund der unabhängigen Stellung als Rechtsaufsichtsbehörde ausschließlich auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen. Die Kommunalaufsicht sei weder Rechtsbeistand noch Interessenvertreter der Beteiligten.

Landrat Sager abschließend: „Ich verwahre mich ausdrücklich dagegen, dass gerade ein ehemaliger Bundesrichter mit der gewählten Formulierung „Komplizenschaft“ die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen meiner Behörde bewusst diskreditiert und in die Nähe von Straftätern rückt“.