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Seit 1999 erfolgreiche Zusammenarbeit gegen Schwarzarbeit

Autor/in: Der stellv. Pressesprecher
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Seit 1999 ist die gemeinsame Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (EGS) in den Kreisen Plön und Ostholstein und seit 2008 auch in der Stadt Neumünster erfolgreich tätig. Beide Kreise und die Stadt Neumünster sind sich darüber einig, dass die intensive und aktive Arbeit der EGS in den vergangenen Jahren die Notwendigkeit für die Zukunft unterstreicht.

Die intensive Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Einrichtungen wie Zoll, Polizei, Finanzämtern und Berufsgenossenschaften hat zu einer sehr guten Bilanz der EGS beigetragen. Besonders die Kreishandwerkerschaft Ostholstein-Plön und die Handwerkskammer Lübeck unterstützen die Arbeit der EGS sehr engagiert.

Im Jahr 2014 wurden durch die EGS in den Kreisen Ostholstein, Plön und der Stadt Neumünster 1.008 Personen auf 1.485 Baustellen kontrolliert. Diese Kontrollen fanden auch an den Wochenenden sowie in den frühen Morgen- und späten Abendstunden statt. Nur durch diese Herangehensweise ist die Schwarzarbeit effektiv zu bekämpfen. Aus dieser engmaschigen Kontrolltätigkeit resultierten 146 Ermittlungsverfahren mit 79 Bußgeldbescheiden und einer Bußgeldhöhe von 149.810,50 €.

Seit Bestehen der EGS wurden somit 2.302.602,80 € an Bußgeldern festgesetzt. Die nicht unerheblichen Bußgeldhöhen sind dabei dem sozialschädlichen Aspekt der Schwarzarbeit geschuldet. So will der Gesetzgeber damit bewusst vor Tätigkeiten ohne Gewerbeanmeldung oder Handwerksrolleneintragung abschrecken und deutlich machen, dass niemand einen Vorteil aus einer illegalen Tätigkeit erlangen kann.

Viele interessante Situationen haben sich in diesen Jahren in der täglichen Arbeitspraxis der EGS-Mitarbeiter gegeben. Bis heute hat sich an den seinerzeit gesetzten Zielen nichts geändert. Man will der erhöhten Arbeitslosigkeit entgegen wirken und Handwerk und Gewerbe vor rechtswidrig arbeitender Konkurrenz schützen. Bauherren sollen vor minderwertigen Leistungen und unsachgemäßer Verwendung von Rohmaterialien geschützt und eine Minderung des Steueraufkommens sowie eine Beeinträchtigung des Beitragsaufkommens der Sozial- und Arbeitslosenversicherung verhindert werden. Und nicht zuletzt hat sich die EGS zum Ziel gesetzt, neben den gesetzlich gebotenen Sanktionen auch Mittel und Wege für die Betroffenen zu finden, damit diese zukünftig auf legale Art und Weise ihr Geld verdienen können.

Die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestätigt die Aktivitäten der Kreise Ostholstein und Plön sowie der Stadt Neumünster in Sachen Schwarzarbeitsbekämpfung. Danach ist Schwarzarbeit nach dem Gesetz kein Kavaliersdelikt, sondern Wirtschaftskriminalität, die mit staatlichen Sanktionen zu ahnden ist. Darüber hinaus ist eine vertragliche Vereinbarung von Schwarzarbeit rechtlich unwirksam und daher für beide Vertragsseiten riskant. Der Schwarzarbeiter kann nicht sicher sein, dass er bezahlt wird und der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf mangelfreie Leistung.