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Selbständige in Gesundheitsberufen müssen sich anmelden

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Der Fachdienst Gesundheit des Kreises Ostholstein weist auf die Meldepflicht für Gesundheitsberufe hin.

Nach dem Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst müssen sich alle Selbständigen, die einen Gesundheitsberuf ausüben, beim Kreis anmelden. Ausnahmen gelten nur für Angehörige einer Heilberufekammer. Gesundheitsberufe sind insbesondere (der Lesbarkeit wegen wird nur die weibliche Bezeichnung genannt): Altenpflegerin, Apothekerin, Ärztin, Ergotherapeutin, Gesundheits- und Krankenpflegerin, Hebamme, Heilpraktikerin, Logopädin, Masseurin oder medizinische Bademeisterin, Notfallsanitäterin, Physiotherapeutin oder Podologin. Der Fachdienst Gesundheit bittet die Selbständigen dieser Berufe, die sich bisher nicht angemeldet bzw. umgemeldet haben, um Kontaktaufnahme, damit dies nachgeholt werden kann.

Der Kreis weist in diesem Zusammenhang auf die aktuelle Rechtsprechung zur Heilmethode der Osteopathie hin. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 08.09.2015 (I-20 U 236/13) bedarf man zur Ausübung der Heilkunde einer Approbation als Arzt oder einer Heilpraktikererlaubnis. Die Kreise in Schleswig-Holstein haben sich dazu entschlossen, für eine Übergangszeit unter bestimmten Umständen Ausnahmen zuzulassen. Sollten z. B. Physiotherapeutinnen und –therapeuten diese Heilmethode anwenden und noch nicht im Besitz einer Heilpraktikererlaubnis sein, sollte ebenfalls Kontakt zum Fachdienst Gesundheit aufgenommen werden. Sie erreichen den Fachdienst telefonisch (04521/788-174 oder -170) oder per E-Mail: Gesundheitsamt@kreis-oh.de. Weitere Informationen erhalten sie auch unter Gesundheitsberufe.