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Verkaufsoffene Sonntage vorerst beendet

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Nach der Bäderverordnung ist das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen mit Ablauf des 31.10.2016 vorläufig beendet.

Die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen ist erst wieder vom 17. Dezember bis zum 08. Januar in bestimmten Kur-, Erholungs- und Tourismusorten zugelassen. Der Verkauf von Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs ist dann in den jeweils örtlich festgelegten Zeiträumen zwischen 11 und 19 Uhr für maximal sechs Stunden möglich.

Ausgenommen von dieser Sonderregelung ist der Verkauf am 1. Weihnachtstag. Ausgeschlossen von der Regelung sind ebenso Möbelhäuser, Autohäuser, Baumärkte und Fachmärkte für Elektrogeräte.

Nähere Informationen zur Bäderverordnung und zum Ladenöffnungszeitengesetz finden sich auf den Seiten der Allgemeinen Ordnungsanglegenheiten.