Öffentliche Finanzierungshilfen für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung beantragen

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Die Fördermaßnahme zielt branchenübergreifend auf Investitionen von Unternehmen zur Stärkung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft sowie auf den Ausgleich von Standortnachteilen im Sinne einer ausgewogenen und gleichwertigen Raumentwicklung in Schleswig-Holstein ab.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Förderantrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Es wird empfohlen, davor eine Beratung die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen. 
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein prüft den Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen nach. 
  • Liegt ein vollständiger Antrag vor, so entscheidet die Investitionsbank Schleswig-Holstein über die Bewilligung der Förderung. 
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
  • Ein Vorhaben kann vor Bewilligung der Förderung nur dann begonnen werden, wenn Sie einen vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragen und dieser durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein genehmigt wird.
     

Zuständige Stelle

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Das Vorhaben soll Beiträge in den Bereichen Gleichstellung Nichtdiskriminierung und nachhaltige Entwicklung leisten.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. 
  • Das Vorhaben wird grundsätzlich in Schleswig-Holstein durchgeführt.
     

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Projektbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Scoringtabelle - Beiträge zu den Querschnittszielen
     

Frist

Vor Antragstellung empfehlen wir eine Beratung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen. Der Antrag muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens gestellt worden sein. Ohne Genehmigung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert regelmäßig mehrere Monate.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch sowie Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Begünstigten sind an die Erfüllung der mit der Förderung verbundenen Voraussetzungen und des Zuwendungszwecks für einen bestimmten Zeitraum gebunden (Zweckbindung). Die Zweckbindung beträgt je nach Art und Ausgestaltung des jeweiligen Vorhabens bis zu 5 Jahre und wird im Zuwendungsbescheid festgelegt.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 16.12.2022
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

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