Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden

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Wenn Sie als Unternehmen zum ersten Mal Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) vergeben, müssen Sie vorab die zuständige Behörde informieren. Das gilt auch dann, wenn Sie nur unregelmäßige oder geringfügige Tätigkeiten planen. Die Mitteilung ist kein Antrag auf Genehmigung zur Ausgabe von Heimarbeit. Nach der Mitteilung können Sie direkt mit der Ausgabe von Heimarbeit beginnen.

Ansprechpunkt

Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

Voraussetzungen

  • Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • Mitteilung über die erstmalige Vergabe von Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG)

Kosten

kostenlos

Frist

Die Mitteilung muss vor der erstmaligen Ausgabe von Heimarbeit erfolgen.

Bearbeitungsdauer

keine

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.03.2023
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)