Schwerbehindertenangelegenheiten

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Zu den Schwerbehindertenangelegenheiten zählen:

  • Beratung in Fragen des Schwerbehindertenrechts ( Behindertenberatung ),
  • Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleich e (Merkzeichen),
  • Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweis en,
  • Feststellen der Voraussetzungen
    • für die unentgeltliche ÖPNV-Nutzung , das heißt Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr und/oder
    • der Befreiung / Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und
    Ausgabe entsprechender Beiblätter.

Ansprechpunkt

An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).